Temporäre Schutzmaßnahmen
Während der Corona-Pandemie ist es zu unser aller Schutz zwingend erforderlich, die Anordnungen der Landesregierung einzuhalten. Wir bitten Sie, uns dabei zu unterstützen und diese strikt einzuhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
MUNDSCHUTZPFLICHT und HÄNDEDESINFEKTION
Das Tragen eines Mundschutz (FFP2) ist in Thüringen in allen öffentlichen Einrichtungen Pflicht!
Bitte vergessen Sie deshalb nicht, Ihren eigenen Mundschutz zur Behandlung mitzubringen. Dieser muss auch während der Behandlung getragen werden!
Eine Behandlung ohne Mundschutz ist derzeit nicht zulässig.
Bitte desinfizieren Sie sich beim Betreten der Praxis die Hände.
MINDESTABSTAND und EINTRITTSBEGRENZUNG

Bitte halten Sie zu den anderen Patienten und zum Tresen einen Mindestabstand von 1,5 Meter.
In der Praxis dürfen sich max. 3 Personen aufhalten. Bitte warten Sie vor der Tür, wenn sich schon 3 Patienten im Wartebereich befinden.
Weitere Corona-Maßnahmen
Ab sofort gelten folgende Bestimmungen in unserer Praxis:
Für alle Patienten*innen mit einer ärztlichen Verordnung gilt die 3G- Regel.
Für alle Patienten*innen, welche sich eine Behandlung (Massage, Training an den Geräten, etc.) privat kaufen, gilt die 2G-Regel.
Für den Rehabilitationssport gilt die 2G+ Regel.
Ohne Nachweis kann keine Therapie erfolgen.
Rehabilitationssport
Ab 15. Juni starten wieder die Reha-Sportgruppen unter bestimmten Voraussetzungen. Der Deutsche Behindertensportverband e.V. hat gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund ein 10 Punkte Maßnahmenpaket erarbeitet, an das wir uns strikt zum Schutz aller Gruppenteilnehmer strikt halten.